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01.02.2026, Gemeinde Hildrizhausen
Hildrizhausen
In der Gemeinde Hildrizhausen (ca. 3.600 Einwohner) ist die Stelle des hauptamtlichen
Die Wahl findet am Sonntag, den 17. Mai 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 14. Juni 2026, statt.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 24 Amtsjahren nicht wieder.
Bürgermeisters (m/w/d)
infolge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 1. August 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.Die Wahl findet am Sonntag, den 17. Mai 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 14. Juni 2026, statt.
Ihre Qualifikationen
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Ihr Kontakt zu uns
Mehr Informationen über Hildrizhausen finden Sie im Internet unter www.hildrizhausen.de.So bewerben Sie sich
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 20. April 2026, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen kostenfrei ausgegeben)
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der GemO vorliegt (Formblatt wird auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) von der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen kostenfrei ausgegeben)
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 24 Amtsjahren nicht wieder.
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