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Sachbearbeiter*in Fürsorge und Rentenberatung
Schleswig
Aktualität: 08.07.2026

Anzeigeninhalt:

08.07.2026, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachbearbeiter*in Fürsorge und Rentenberatung
Aufgaben:
Aufgaben der Fürsorgestelle übernehmen, insbesondere: Anträge auf Zustimmung zur Kündigung i.R. des SGB IX bearbeiten einschl. Bescheiderstellung, Kündigungsverhandlungen führen, Betriebsbesichtigungen durchführen, Hilfsmaßnahmen einleiten Menschen mit Schwerbehinderung begleitende Hilfe im Arbeitsleben gewähren Mit den Interessenverbänden der sozialen Entschädigung und Menschen mit Behinderung, der Arbeitsagentur, den Betrieben und sonst. Institutionen zusammenarbeiten und diese beraten Anträge auf Gewährung von Darlehen und Beihilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bearbeiten Anträge auf Investitionskostenpauschalen nach dem Landespflegegesetz für ambulante Pflegedienste bearbeiten Anträge nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bearbeiten Aufgaben des Versicherungsamtes nach §§ 91-93 SGB IV sowie § 15 Abs. 2 SGB I wahrnehmen, d.h. unter anderem: Anträge annehmen und an den Versicherungsträger weiterleiten Sachverhalte im Rahmen der Antragsstellung ermitteln In Sozialversicherungsfragen gem. § 93 SGB IV beraten und Auskünfte erteilen Mit Kolleg*innen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene regelmäßig austauschen Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen: Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Bachelor of Laws (z.B. mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht oder Verwaltung) Fahrerlaubnis der Klasse B/Klasse 3 (alt) Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung Kenntnisse im Sozialrecht, insbesondere SGB I, IV, VI, IX, X Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Ausgeprägte zwischenmenschliche Kompetenzen Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.

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