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Sachgebietsleitung »Besoldung­­/­­Versorgung­­/­­Beihilfen« (w/m/d) 08.05.2026 Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Hannover
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Sachgebietsleitung »Besoldung/Versorgung/Beihilfen« (w/m/d)
Hannover
Aktualität: 08.05.2026

Anzeigeninhalt:

08.05.2026, Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Hannover
Sachgebietsleitung »Besoldung/Versorgung/Beihilfen« (w/m/d)
Aufgaben:
Leitung des Sachgebiets mit derzeit zwei Mitarbeitenden Begleitung und Weiterentwicklung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften im kirchlichen Bereich Umfassende Bearbeitung sowie fachliche Beratung in den Bereichen des kirchlichen Dienst-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts Analyse von neuen Gesetzeslagen sowie zielgruppengerechte interne Kommunikation Eigenständige Bearbeitung von Versorgungslastenteilungen einschließlich Beratung in spezifischen Einzelfällen Mitwirkung bei der Erstellung und Planung des Haushalts Prüfung und Gewährung von Zulagen für Pfarrpersonen Bearbeitung von Nachversicherungsangelegenheiten
Qualifikationen:
Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) oder Bachelor of Arts (Allgemeine Verwaltung bzw. Verwaltungsbetriebswirtschaft) bzw. Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt der Fachrichtung »Allgemeine Dienste« oder abgeschlossene Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt*in) oder eine vergleichbare Die Fähigkeit, sich sorgfältig in kirchliche und andere Rechtsvorschriften (z. B. auch Bundes- und Landesgesetze) einzuarbeiten Gute Ausdrucks-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit Selbständiges und verantwortungsvolles Arbeiten Gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen (Excel, Word, Outlook) Eine Tätigkeit im Kirchenbeamtenverhältnis setzt die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Wird die Stelle mit einer Person im Angestelltenverhältnis besetzt, setzen wir ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.

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