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Sicherungskräfte (m/w/d) für die Objektsicherung der Dienstgebäude
Frankfurt am Main
Aktualität: 09.12.2024
Anzeigeninhalt:
09.12.2024, Deutsche Bundesbank
Frankfurt am Main
Sicherungskräfte (m/w/d) für die Objektsicherung der Dienstgebäude
Aufgaben:
Als Sicherungskraft arbeiten Sie im Sicherungsdienst der Zentrale der Deutschen Bundesbank und kontrollieren den Einlass von Personen an den Zugängen.
Sie melden unsere Besucherinnen und Besucher an und treten dabei stets freundlich und serviceorientiert auf.
Zudem übernehmen Sie Streifengänge und überprüfen dabei die Einhaltung von Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards.
Die Ausübung des Dienstes erfolgt bewaffnet.
Qualifikationen:
Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder vergleichbar (z. B. geprüfte Werkschutzfachkraft)
Mehrjährige Berufserfahrung im Sicherheitsdienst ist wünschenswert
Sehr gute Kenntnisse der Jedermannsrechte
Nachweis der Waffensachkunde gem. WaffG sowie eine gültige Fahrerlaubnis für Pkw sind von Vorteil
Ausbildung in Erster Hilfe ist wünschenswert
Kenntnisse der gängigen Microsoft-Office-Anwendungen sind wünschenswert
Freundliches und verbindliches Auftreten, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit sowie eine hohe körperliche und psychische Belastbarkeit für die Wahrnehmung der genannten Aufgaben wie auch in Bezug auf die Tätigkeit im Wechselschichtdienst
Gute Deutschkenntnisse
Englischkenntnisse sind von Vorteil
Wir erwarten die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) zu unterziehen. Auch erwarten wir die Bereitschaft zum Führen einer Dienstwaffe sowie zu Aus- und regelmäßigen Weiterbildungen. Voraussetzung für die vollumfängliche Übernahme der Tätigkeiten ist das Erlangen der bundesbankinternen Waffentrageberechtigung. Sicherungskräfte werden zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten wie auch an Wochenenden und Feiertagen benötigt. Entsprechend erwarten wir die Bereitschaft zum Wechselschichtdienst sowie zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, für welche Sie entsprechende Zulagen erhalten.
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