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Amtsvormund*innen
Schleswig
Aktualität: 25.03.2024

Anzeigeninhalt:

25.03.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Amtsvormund*innen
Gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaften und Pflegschaften führen (gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder in Teilen, Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels) Regelmäßigen und persönlichen Kontakt in der Umgebung des Mündels pflegen Gerichtsverfahren als gesetzliche Vertretung für Minderjährige führen Stellungnahmen für die Gerichte erarbeiten Mit anderen Organisationen, Personen, Fachdiensten und Behörden zusammenarbeiten
Eine der folgenden Qualifikationen: Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung, jeweils mit staatlicher Anerkennung, Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit einer für diese Position angemessenen mehrjährigen Berufserfahrung in Betracht Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften, bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) Fachhochschul-/Bachelorstudium mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der Amtsvormundschaft oder Berufsbetreuung im Minderjährigenrecht Fahrerlaubnis der Klasse B Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Vormundschaftswesen und systemische Familienberatung Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Zeiten zu leisten Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung Mehrjährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, alternativ im sozialen Bereich Kenntnisse im bürgerlichen Recht Kenntnisse im Sozialrecht (insbesondere Jugendhilferecht) Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Leistungsbereitschaft und Initiative Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Nach § 72 SGB VIII kann nur berücksichtigt werden, wer sich aufgrund seiner Persönlichkeit für die Aufgabenstellung im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften eignet und eine diesen Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten hat.

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