Architektin oder Bauingenieurin (m/w/d) der Fachrichtung Hochbau als Senior-Projektsteuerer von Großprojekten in der Abteilung "Technisches Gebäudemanagement"
Mettmann
Aktualität: 16.12.2024
16.12.2024, Kreisverwaltung Mettmann
Mettmann
Architektin oder Bauingenieurin (m/w/d) der Fachrichtung Hochbau als Senior-Projektsteuerer von Großprojekten in der Abteilung "Technisches Gebäudemanagement"
Aufgaben:
Die Projektsteuerung von Großprojekten im Bereich von Neubauten und Erweiterungsbauten sowie komplexen Modernisierungsmaßnahmen mit den Projektstufen und Handlungsbereichen nach der AHO
Eine verantwortliche, kooperative, ziel- und prozessorientierte Teamarbeit mit mehreren Fachbereichen
Folgende Tätigkeitsfelder:
Projektentwicklung, Steuerung und Controlling o.g. Projekte hinsichtlich Terminen, Kosten, Qualitäten und Risiken
Aufstellung von Bebauungs- und Machbarkeitsstudien
Beauftragung, Steuerung und Abrechnung externer Planer_innen, Berater_innen und Gutachter_innen
Prüfung und Bewertung externer Planungen
Baukostenermittlung und -analyse
Erarbeitung und Optimierung einheitlicher Projektstrukturen
Projektsteuerung und Controlling nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
Aufbau und Fortentwicklung von IT-gestützten Systemen / Instrumenten zur Strukturierung von Projekten
Beratung, Abstimmung, Koordination und Steuerung von internen und externen Beteiligten und Mitarbeit in Projektgruppen
Verantwortliche Vertretung des Kreises Mettmann als Bauherr
Erstellen von Entscheidungsgrundlagen, Ausschussvorlagen, Vorlagen für die Verwaltungskonferenz oder das Prüfungsamt incl. eigenständiger Präsentation in politischen Gremien sowie Implementierung und Umsetzung der Ergebnisse
Qualifikationen:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (FH oder TU/TH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang
Neben dem, in den vorgenannten Studiengängen vermittelten berufstypischen, fachübergreifenden Wissen erwarten wir zudem :
Eine fundierte fachliche Kompetenz , insbesondere
Langjährige Projektsteuerungserfahrung, mindestens 8 Jahre, über alle Projektstufen 1-5 nach AHO (Leistungsphasen 1-8 gem. HOAI), vorzugsweise in einer Kommunalverwaltung
Fachkenntnisse in den Leistungsphasen der AHO, HOAI, DIN 69901-2, Kenntnisse der technischen Richtlinien (z.B. VDI, Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutzverordnung) sowie im Vergabe- und Vertragswesen (VOB, UVgO, VgV)
Fundierte Kenntnisse in den beschriebenen Aufgabenfeldern
Die Bereitschaft, sich stetig fortzubilden
Gute Ausdrucksfähigkeit
Eine ausgeprägte persönliche & soziale Kompetenz, insbesondere
Selbstständige, verantwortungsvolle, zuverlässige, systematische und ziel- und teamorientierte Arbeitsweise einschließlich der Bereitschaft und Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit
Engagement, Entscheidungsfreudigkeit
Verantwortungs- und Kostenbewusstsein, Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und Handeln
Verhandlungsgeschick (Firmen, Bürger_innen, Nutzer_innen, politische Gremien) und Fähigkeit in Konfliktsituationen ruhig und sachlich zu agieren
Innovations- und Veränderungsbereitschaft
Fähigkeit souverän aufzutreten
Eine überdurchschnittliche strategische methodische Kompetenz, insbesondere
Fähigkeit, Priorisierungen zu setzen, sowohl terminlich als auch thematisch
Fähigkeit, geeignete Informationsstrukturen innerhalb der eigenen Organisationseinheit zu schaffen, z.B. auch durch Optimierung von Projektabläufen
Fähigkeit und Bereitschaft, beim eigenen Handeln stets auch die Gesamtverwaltung im Blick zu behalten
Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den politischen Gremien.
Eine grundlegende digitale Kompetenz, insbesondere
Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Produkten (Word, Excel, Outlook) und Kenntnisse im Umgang mit Ausschreibungs- und Planungssoftware (z.B. Orca-Ava, MS-Project) bzw. die Bereitschaft diese zu erwerben
Weiterhin ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz NRW notwendig.