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Projektingenieurin / Projektingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik (w/m/d)
Tübingen
Aktualität: 22.06.2022
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22.06.2022, Universitätsklinikum Tübingen
Tübingen
Projektingenieurin / Projektingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik (w/m/d)
Selbstständige Planung und Realisierung von »HLSK-Projekten« / »Elektro-Projekten« betriebstechnischer Anlagen bis hin zu einem professionellen Inbetriebnahmemanagement
Durchführung eigener Projekte, aktive eigenständige Bearbeitung von Teilprojekten bei größeren Projekten sowie die Steuerung externer Planer bei größeren Maßnahmen
Erstellung von »Haushaltsunterlagen Bau« der öffentlichen Hand; Vorbereitung und Begleitung von Ausschreibungsverfahren nach VOB und Leistungsvergabe nach HOAI
Fortlaufende Kosten- und Budgetkontrolle
Prüfung und Bearbeitung von Nachtragsforderungen
Erstellen und Führen von Terminplänen in MS Project bzw. einer Projektplanungssoftware
Ingenieurstudium der Elektrotechnik
Berufserfahrung in einem Planungsbüro oder einer ausführenden Firma
Erfahrung in Planung und Ausführung allgemeiner Elektrotechnik, vorzugsweise in einem Krankenhaus oder anderen Sonderbauten
Erfahrung in den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI ist wünschenswert sowie fundierte Kenntnisse des Baurechts und der technischen Bestimmungen
Gute Fachkenntnisse der technischen Gebäudeausrüstung. Von Vorteil sind kontinuierliche Fortbildungen im technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereich
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; sehr gute EDV-Kenntnisse der gängigen MS Office-Produkte, ERP- und DMC-Software, CAD-Software und AVA-Programme sind wünschenswert
Sicheres Auftreten, Engagement und Kontaktfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten Vergütung nach TV-UK (Tarifvertrag der Uniklinika Baden-Württemberg) sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt über den Geschäftsbereich Personal. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) sowie ein gültiger Impfnachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gem. § 20a Abs. 2 IfSG vorliegen. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden.
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