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Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Kreative Technologien und Spieleentwicklung"
Deggendorf
Aktualität: 20.11.2024
Anzeigeninhalt:
20.11.2024, THD - Technische Hochschule Deggendorf
Deggendorf
Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Kreative Technologien und Spieleentwicklung"
Aufgaben:
Ihre Lehr- und Forschungsgebiete umfassen den gesamten Bereich der technischen Spieleentwicklung. Perspektivisch bieten Sie unter anderem Lehrveranstaltungen in den Bereichen Game Engines, Computergrafik, Software-Entwicklung sowie fachbezogenes Projektmanagement an. In Ihren Forschungsschwerpunkten konzipieren Sie aktuelle Themen als Abschlussarbeiten für Studierende und nutzen dafür auch Ihr bestehendes Netzwerk in der Computerspieleindustrie. Insgesamt vermitteln Sie Studierenden damit die notwendigen technischen Kompetenzen, um eigene Start-Ups im Bereich Spieleentwicklung zu gründen.
Um eine moderne und praxisorientierte Ausbildung der Studierenden zu ermöglichen, gehören neben der Lehre auch die Weiterentwicklung unseres Campus, sowie die Kooperation mit verwandten Studiengängen zu Ihren Aufgaben. Eine angemessene und kollegiale Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung wird erwartet.
Sie profitieren von einem vorausschauenden und begleitenden Vorgehen bei unterschiedlichen Aspekten des Promotionsvorhabens. Durch die zu absolvierenden Kurse werden die fachlichen und sozialen Kompetenzen gestärkt.
Qualifikationen:
Wir suchen eine kreative und engagierte Persönlichkeit mit einem Hochschulabschluss im Bereich der Informatik oder verwandten Fächern, die unserem Standort zu weiterem internationalen Ansehen verhilft. Sie haben fundierte Erfahrung im Gebiet der Informatik und der Computerspieleentwicklung. Idealerweise haben Sie einen interdisziplinären Hintergrund, sowie mehrjährige Berufserfahrung in der Computerspielbranche.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung unseres Campus kann ein Teil der Kurse in englischer Sprache abgehalten werden. Daher sind sowohl sehr gute Deutsch- als auch Englischkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Auslandserfahrung über einen längeren Zeitraum ist von Vorteil. Eine enge Zusammenarbeit mit nationalen, sowie internationalen Partnern aus Hochschulen, Forschung und Industrie ist gewünscht.
W2-Professur:
Abgeschlossenes Hochschulstudium
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
Pädagogische Eignung
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
W1-Nachwuchsprofessur (im Praxis-Track oder Promotions-Track):
Weitere Anforderungen für den Praxis-Track: besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde.
Weitere Anforderungen für den Promotions-Track: besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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