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Stadtverwaltung Kaiserslautern

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Informationen zur Anzeige:

Prüferin bzw. Prüfer (m/w/d) von elektrischen Anlagen und Geräten
Kaiserslautern
Aktualität: 27.12.2024

Anzeigeninhalt:

27.12.2024, Stadtverwaltung Kaiserslautern
Kaiserslautern
Prüferin bzw. Prüfer (m/w/d) von elektrischen Anlagen und Geräten
Aufgaben:
Das umfangreiche Aufgabengebiet umfasst hauptsächlich die durch Verordnungen und gesetzliche Unfallversicherungen geforderte Prüfung der von der Abteilung Straßenbeleuchtung betreuten elektrischen Anlagen und Geräte nach DIN VDE 0100, 0105, 0113 und 0701/0702 und deren Dokumentation. Darüber hinaus gehört die zeitweise Unterstützung der Kollegen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten der Straßenbeleuchtung zum Aufgabenbereich.
Qualifikationen:
erfolgreich abgeschlossene mind. dreijährige Berufsausbildung zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker (m/w/d) der Sparten Energie- und Gebäudetechnik, Betriebstechnik, Automatisierungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. eine vergleichbare berufliche Qualifikation mindestens zweijährige Berufserfahrung in einer der gesuchten oder vergleichbaren Berufssparten fundierte EDV-Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem PC, insbesondere mit MS-Office-Anwendungen Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit sowie Bereitschaft zur steten Weiterbildung Der Besitz bzw. der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. C1 zum Führen eines LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t ist zwingend erforderlich bzw. vor Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bzw. vor unbefristeter Umsetzung nachzuweisen. Im Falle des Erwerbs werden von der Stadtverwaltung bei Nachweis der bestandenen Führerscheinprüfung sowie nach erfolgreich absolvierter Probezeit ein Teil der entstandenen Kosten übernommen Die körperliche und mentale Befähigung zur Arbeit in großen Höhen ist Grundvoraussetzung Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten (auch an Wochenenden und Feiertagen) wird vorausgesetzt

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