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Sachbearbeiter*in Aufenthaltsrecht 03.03.2025 Kreis Schleswig-Flensburg Schleswig
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Informationen zur Anzeige:

Sachbearbeiter*in Aufenthaltsrecht
Schleswig
Aktualität: 03.03.2025

Anzeigeninhalt:

03.03.2025, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachbearbeiter*in Aufenthaltsrecht
Aufgaben:
Über die Erteilung und Verlängerung sowie den Widerruf, die Rücknahme und die nachträgliche Befristung von Aufenthaltstiteln sowie die Aufhebung und Annullierung von Schengen-Visa entscheiden, dabei auch Rückkehrentscheidungen treffen Über die Erteilung, Änderung und Aufhebung von Nebenbestimmungen zu Aufenthaltstiteln entscheiden Über ausländerrechtliche Verwarnungen und Ausweisungen entscheiden Im Zusammenhang mit der Identität/Staatsangehörigkeit bzw. Erfüllung der Pass(ersatz)pflicht Maßnahmen zur Pass- bzw. Passersatzpapierbeschaffung einleiten/überwachen Über die Erteilung von Reiseausweisen entscheiden Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen bei Verstößen gegen das Ausländerrecht fertigen Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen: Angestelltenlehrgang II Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens halbjährlicher praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) der Fachrichtung Justiz (Laufbahnprüfung nach der LAPVO JV-LG 2/1 für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug) Verwaltungsfachangestellte*r/Angestelltenlehrgang I, seit mindestens fünf Jahren auf einer Stelle mindestens der Entgeltgruppe 8 TVöD eingesetzt Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Offenheit und Akzeptanz gegenüber den Anliegen der Kund*innen und ihrer Situation Bei ausländischen Abschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.

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