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Sachgebietsleitung Stationäre Hilfen 01.06.2024 Kreis Schleswig-Flensburg Schleswig
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Sachgebietsleitung Stationäre Hilfen
Schleswig
Aktualität: 01.06.2024

Anzeigeninhalt:

01.06.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachgebietsleitung Stationäre Hilfen
Unser Team ist hochmotiviert und setzt sich für die Förderung von sozialen Dienstleistungen des Jugendamtes ein. Unser oberster Anspruch ist es, zu helfen und zu unterstützen, wobei stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. In besonderen Fällen handeln wir entschlossen. Wir streben nicht nur nach effizienten Leistungserbringungen und präventiven Maßnahmen, sondern legen auch großen Wert auf eine nahtlose Koordination von Ressourcen. Mit strategischer Weitsicht und einem klaren Fokus auf die Herausforderungen der Sozialen Arbeit sind wir darauf ausgerichtet, zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln. Ihre Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung, um diese Ziele zu erreichen und eine nachhaltige soziale Entwicklung in unserem Kreis sicherzustellen! Das sind Ihre wichtigsten Aufgaben: allgemeine Leitungsaufgaben für das Sachgebiet Stationäre Hilfen übernehmen Personal-, Organisations- und Finanzverantwortung für das Sachgebiet Stationäre Hilfen im Sinne der Geschäftsordnung für die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und der jeweiligen Dienstanweisungen wahrnehmen, soweit nicht der Fachdienstleitung vorbehalten. Fachaufgaben wahrnehmen
eine der folgenden Qualifikationen: Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung, jeweils mit staatlicher Anerkennung (Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit mehrjährige, einschlägiger Berufserfahrung in Betracht) Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (z. B. Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) Fahrerlaubnis der Klasse B Erfüllung des Fachkräftegebotes gem. § 72 Abs. 2 SGB VIII umfassende Kenntnisse im SGB VIII Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein soziale Kompetenz gegenüber Dritten Teilnahme innerhalb von fünf Jahren an der Systemischen Weiterbildung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF)

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