Technikerin/Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik oder Hochbau oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (w/m/d)
Lindlar
Aktualität: 20.12.2024
20.12.2024, Gemeinde Lindlar
Lindlar
Technikerin/Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik oder Hochbau oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (w/m/d)
Aufgaben:
Beauftragung, Begleitung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen im Bereich des Brandschutzes und der Gebäudetechnik sowie deren Prüfung und Wartung im Sinne der Betreiberverantwortung,
Vollständige Abwicklung von Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen sowie Baumaßnahmen zur Energieeinsparung inklusive der zeitlichen Ablaufplanung,
Erstellung von Aufmaßen und Berechnungen, Kalkulation von Baukosten, Ausschreibungen und Angebotseinholungen,
Erstellung von Entscheidungsvorlagen,
Abstimmung und Koordination von Arbeiten der Versorgungsträger, anderer gemeindlicher Dienststellen und Dritter,
Wahrnehmung der Bauleitung in Bauherrenfunktion bei der Baudurchführung einschließlich der Dokumentation,
Mitarbeit bei der Entwicklung eines Sanierungs- und Energieeinsparkonzeptes für gemeindliche Gebäude,
Mitarbeit bei der Erarbeitung von zu erstellenden Brandschutzkonzepten sowie
Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte.
Qualifikationen:
Vorrangig erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfte/r Techniker/-in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Elektrotechnikermeister/-in,
Alternativ erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfte/r Techniker/-in der Fachrichtung Hochbau oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
Erfahrung mit wiederkehrenden Prüfungen in öffentlichen Gebäuden,
Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Normen, VOB, BauGB und der BauO NRW,
Berufserfahrung in der Instandhaltung und Umsetzung sowohl kleinerer Baumaßnahmen als auch die Abwicklung vollständiger Bauvorhaben sind vorteilhaft,
Wirtschaftliches Denken und Handeln,
Selbstständiges, verantwortungsbewusstes Arbeiten und die Fähigkeit im Team zu arbeiten,
Verhandlungs- und Organisationsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen,
Den Nachweis des Führerscheins der Klasse B und die Bereitschaft, ein privates KFZ dienstlich gegen Erstattung einer Wegstreckenpauschale einzusetzen sowie
Nachgewiesene EDV-Kenntnisse MS Office, wünschenswert CAD-Kenntnisse und Erfahrungen mit einer AVA Software.