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Bauingenieur als Expertin oder Experte Kreuzungsprojekte, Qualitätsmanagement und Planung Dritter (w/m/d)
Hannover
Aktualität: 25.12.2024

Anzeigeninhalt:

25.12.2024, Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover
Bauingenieur als Expertin oder Experte Kreuzungsprojekte, Qualitätsmanagement und Planung Dritter (w/m/d)
Aufgaben:
In dieser verantwortungsvollen Position sind Sie verantwortlich für die Aufstellung, Abstimmung und Koordinierung von Kreuzungsvereinbarungen (nach EKrG sowie StraKR) Sie übernehmen das Erstellen und Verhandeln sowie die Betreuung bzw. Koordinierung von Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von Partnerprojekten verschiedener Vorhabenträger (Gemeinschaftsprojekte) Sie koordinieren und bearbeiten eingehende Beteiligungsvorgänge überregionaler Planungen und Planfeststellungen Dritter Abgerundet wird Ihr vielfältiges Aufgabengebiet durch das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung innerhalb unterschiedlicher Planungsphasen der Projekte der Außenstellen im Niederlassungsgebiet
Qualifikationen:
Optimale Voraussetzung für diese Position ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen Straßen- und Verkehrsplanung, eine vergleichbare Qualifikation oder gleichwertige in der Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten Durch Ihre mehrjährige Berufserfahrung verfügen Sie über Kenntnisse und Erfahrungen im konstruktiven Ingenieurbau sowie im Bereich der Straßenplanung Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zu Dienstreisen Das wäre wünschenswert: Darüber hinaus besitzen Sie einschlägige Kenntnisse im Kreuzungsrecht (Bundesfernstraßengesetz, Eisenbahnkreuzungsgesetz, Bundeswasserstraßengesetz, Straßenkreuzungsrichtlinien etc.) sowie in der Aufstellung von Kreuzungs- und Ablösevereinbarungen Idealerweise haben Sie bereits Erfahrungen in der Anwendung der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV), der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesammelt Abgerundet wird Ihr anwendungsbereites Wissen durch verwaltungsrechtliche Kenntnisse nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Zu Ihren persönlichen Stärken zählen: Strategisches, wirtschaftliches und ganzheitliches Denken und Handeln Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste sowie selbstständige Arbeitsweise Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz

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