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Dozent*innen für Fachfortbildungen und Seminare 30.12.2024 Landeshauptstadt Kiel Kiel
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Dozent*innen für Fachfortbildungen und Seminare
Kiel
Aktualität: 30.12.2024

Anzeigeninhalt:

30.12.2024, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Dozent*innen für Fachfortbildungen und Seminare
Aufgaben:
Sie übernehmen die Verantwortung für die Ausbildung unseres Einsatzpersonals im Kieler Rettungsdienst. Als Praxisanleiter*in an der Akademie der Feuerwehr stehen folgende Aufgaben an: Sie integrieren theoretische Ausbildungsinhalte in die praktische Ausbildung. Sie sind zuständig für die Durchführung von Ausbildung und Einweisung in Medizingeräte. Sie unterstützen bei der Organisation und Durchführung der jährlichen Pflichtfortbildung. Sie arbeiten an internen Projekten und Weiterentwicklungen mit. Sie planen Simulationstrainings und führen diese durch. Sie planen und begleiten Einsatzübungen. Sie bereiten medizinische Themen auf und setzen diese in methodisch-didaktischen Unterrichtskonzepten um. Sie sind verantwortlich für die Konzeption und Durchführung von Unterrichten in der Notfallsanitäter*innen- und Rettungssanitäter*innen-Ausbildung. Sie führen Lehrgänge und Seminare in der rettungsdienstlichen Fort- und Weiterbildung durch. Sie unterstützen als Darsteller*in bei Prüfungen der Rettungssanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen. Als Einsatzkraft im operativen Einsatzdienst haben Sie folgende Aufgabenschwerpunkte: Sie versehen einen Einsatzdienstanteil von dreißig Prozent als Transportführer*in im Kieler Rettungsdienst. Darüber hinaus übernehmen Sie bei vorliegender Befähigung eine Funktion innerhalb des Löschzugs entsprechend vorhandener individueller Qualifikation. Gelegentlich finden Lehrveranstaltungen am Abend oder am Wochenende statt. Ebenso finden gelegentliche Lehrveranstaltungen an anderen Orten wie z.B. im Jugendfeuerwehrzentrum Rendsburg statt. Die Arbeit erfolgt oft in Eigenverantwortung, teilweise auch im Rahmen einer Gruppe. Zusätzlich wird regelmäßig die Funktion des*der Lehrgangsleiter*in übernommen.
Qualifikationen:
Ausbildung. Sie haben eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Notfallsanitäter*in oder eine Ausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf (z. B. als Krankenpflegekraft oder Medizinische*r Fachangestellte*r) erfolgreich abgeschlossen und bringen zudem eine Ausbildung als staatlich anerkannte*r Rettungssanitäter*in mit einer Berufserfahrung von mindestens 100 Notfalleinsätzen gemäß §2 Abs. 7 SHRDG mit. Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert und haben Fortbildungen an der Akademie der Feuerwehr zur »Führungsausbildung TVöD Rettungsdienst« im Umfang von 328 Schulstunden absolviert bzw. sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen. Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Feuerwehr sowie die Ausbildung als staatlich anerkannte*r Notfallsanitäter*in. Zugelassen werden auch Beamt*innen, die die Voraussetzungen für den Praxisaufstieg gem. § 56 LAPVOFeu erfüllen (bitte fügen Sie in diesem Falle eine aktuelle dienstliche Beurteilung bei, die nicht älter als ein Jahr ist) Oder Die über den erfolgreichen Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf (z.B. als Krankenpflegekraft oder Medizinische*r Fachangestellte*r) verfügen sowie die Bereitschaft mitbringen, ein Studium der Fachrichtung Notfallpädagogik, Medizinpädagogik oder Pädagogik im Rettungsdienst abzuschließen. Wir erwarten darüber hinaus von allen Bewerber*innen Kenntnisse in den folgenden Bereichen: Innerhalb der letzten 2 Jahre ist eine mind. einjährige Tätigkeit als Notfallsanitäter*in, Rettungsassistent*in, Rettungssanitäter*in auf Rettungswagen und / oder Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich Eine 2-jährige Tätigkeit beispielsweise ehrenamtlich bei einer Schnelleinsatzgruppe bzw. Sondereinsatzgruppe (SEG) oder im Sanitätsdienst der Bundeswehr. Bei Beamt*innen ist zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung im Brandschutz und Rettungsdienst erforderlich. Eine absolvierte berufspädagogische Zusatzqualifikation (Praxisanleiter*in) gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSan-APrV) im Umfang von 300 Schulstunden ist erforderlich. Ein umfangreiches rettungsdienstliches Wissen sowie Kenntnisse einschlägiger Rechtsvorschriften (z. B. Brandschutzgesetz, Rettungsdienstgesetz, Notfallsanitäter*innengesetz inkl. Prüfungsverordnung, Mitbestimmungsgesetz, Landesverwaltungsgesetz, AAO, u. a.), EDV-Grundkenntnisse (Word, Excel, PowerPoint, Zoom), Kenntnisse in sonstiger Software, bspw. Anwendungen zur Visualisierung von Inhalten, Software für Online-Schulungen oder E-Learning-Plattformen und Schulsoftware, bspw. Leweso oder Smedex oder Personalverwaltungssoftware sind erforderlich bzw. muss die Bereitschaft bestehen, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen. Die Fahrerlaubnis Klasse C1. Sie besitzen die ausgeprägte Fähigkeit, mit Kolleg*innen oder Externen hilfsbereit zusammenzuarbeiten und dabei die Beiträge anderer offen aufzunehmen und angemessen zu berücksichtigen. Die Ihnen übertragenen Aufgaben erledigen Sie eigenverantwortlich. Die für das Gesamtgefüge des Amtes überaus wichtige Aufgabe der Aus- und Weiterbildung setzt voraus, dass Sie Ihr umfangreiches Fachwissen motiviert und mit Überzeugung an neues und vorhandenes Personal weiterzugeben verstehen. Die Bereitschaft zum fachlichen Austausch ist von Vorteil.

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