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Informationen zur Anzeige:

Landrätin / Landrat (m/w/d)
Göppingen
Aktualität: 15.12.2024

Anzeigeninhalt:

15.12.2024, Landkreis Göppingen
Göppingen
Wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers ist die Stelle

der Landrätin / des Landrats (m/w/d)

des Landkreises Göppingen (rund 258.000 Einwohner) zum 1. Juli 2025 neu zu besetzen. Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.

Die Wahl durch den Kreistag findet am 4. April 2025 statt.

Wählbarkeit, Wahl und Amtszeit richten sich nach der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19.06.1987 (GBI. S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.11.2024 (GBI. 2024 Nr. 98). Die Besoldung erfolgt nach dem Landeskom-munalbesoldungsgesetz in der Fassung vom 09.11.2010 (GBI. S. 793, 962) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 04.04.2023 (GBI. S. 137, 143).

Ihre Qualifikationen

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die geforderte Eignung nach § 39 Abs. 3 iun Verbindung mit § 42 der Landeskreisordnung verfügen.

Über uns

Der Landkreis Göppingen ist ein attraktiver, landschaftlich reizvoller und lebenswerter Landkreis in der Region Stuttgart. Mit dem Slogan "Überraschend. Besser." betont der Landkreis Göppingen seine Stärken und rückt insbesondere seine Standortvorteile in den Fokus. Als moderner Dienstleistungsbetrieb ist das Landratsamt mit dem "audit berufund-familie" zertifiziert: Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wird aktiv gefördert.

So bewerben Sie sich

Bewerbungen sind bis zum 13. Januar 2025 mit aussagekräftigen Unterlagen und der Wählbarkeitsbescheinigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Landratswahl" beim Landratsamt Göppingen, zu Händen des Vorsitzenden des Ausschusses für die Vorbereitung der Wahl des Landrats/der Landrätin, Herr Kreisrat Rapp, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen, einzureichen.

Weitere Informationen über den Landkreis Göppingen und das Landratsamt Göppingen finden Sie im Internet unter www.landkreis-goeppingen.de.

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