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Sachbearbeitung Unterhaltsvorschussgewährung und -heranziehung
Schleswig
Aktualität: 03.02.2025
Anzeigeninhalt:
03.02.2025, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachbearbeitung Unterhaltsvorschussgewährung und -heranziehung
Aufgaben:
Unterhaltsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ermitteln und festsetzen
Unterhaltsansprüche durchsetzen (inklusive Prozessvertretung)
Forderungen einziehen
Über Unterhaltsvorschussanträge entscheiden sowie Widersprüche und Ablehnungen bearbeiten
Bei der Zahlbarmachung von Unterhaltsvorschussleistungen mitwirken
Anspruchsvoraussetzungen jährlich überprüfen
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen:
Angestelltenlehrgang II
Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
Kaufmännische*r Fachwirt*in wie z. B. Sparkassenfach-, Bankfach-, Sparkassenbetriebs-, Bankbetriebs-, Steuerfach- oder Sozialfachwirt*in oder Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen
Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens sechsmonatiger praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
Fachhochschul-/Bachelorstudium mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich Unterhaltsvorschuss
Fahrerlaubnis der Klasse B, ggf. während der Probezeit nachzuholen
Soziale Kompetenz gegenüber Dritten
Kommunikationsvermögen
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis abgefordert wird.
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